Für jegliche Kundenaufträge welche per Telefon, Fax, persönlich oder E-Mail an Celtel GmbH beauftragt werden, gilt diese vorliegende Auftrags- und Interventionsregelung, sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Garantieregelung.
Folgende Arten werden unterschieden und entsprechend verrechnet:
a) Aufträge und Interventionen während den Werktagen, Montag bis Freitag,
07:00 - 17:00 Uhr, ohne gesetzliche Feiertage, sofern die Terminierung gemeinsam zwischen
dem Kunden und dem Disponenten der Celtel GmbH durchgeführt wurde, gelten als Standardaufträge.
b) Aufträge und Interventionen während den Werktagen, Montag bis Freitag,
17:00 - 22:00 Uhr, ohne gesetzliche Feiertage, sofern die Terminierung gemeinsam
zwischen dem Kunden und dem Disponenten der Celtel GmbH durchgeführt wurde,
gelten als Abendaufträge und werden mit Faktor 1.5 gegenüber Standardaufträgen
verrechnet.
c) Aufträge und Interventionen während den Werktagen, Montag bis Freitag,
22:00 - 07:00 Uhr, Samstag und Sonntag, sowie allen gesetzlichen Feiertagen, gelten
als Sonderaufträge und werden mit Faktor 2 gegenüber Standardaufträgen
verrechnet.. Auch als Sonderaufträge gelten alle Aufträge , welche als
„Sofortintervention“ direkt an den Pikett-Dienst erfolgen.
Für kleinere Arbeitseinsätze, die weniger als 2 Arbeitsstunden betragen, werden zusätzlich eine Weg- und Fahrzeugpauschale von Fr. 30.-- verrechnet.
In der Auftrags- und Interventionsregelung nicht erwähnte Punkte und Sonderfälle sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt oder kontaktieren Sie uns unter Telefon 043 / 422 86 00, Fax 043 / 422 86 01 oder E-Mail.